Discovery

Für erfahrene Forschende

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Sie forschen an einer Universität, einer Eidgenössischen Technischen Hochschule, einer Fachhochschule oder einer anderen Schweizer Forschungsstätte gemäss Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; Artikel 4 & Artikel 5External Link Icon);
  • Sie verfügen über die erforderlichen Kompetenzen, um ein Forschungsprojekt eigenständig zu leiten;
  • Sie sind in der Lage, die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden des Projekts zu führen;
  • Sie reichen Ihr Projekt als Einzelperson oder als Mitglied eines kleinen Konsortiums von maximal 3 Gesuchstellenden ein.
  • 1. Anforderungen an die Gesuchstellenden

    Dropdown Icon
    • Sie sind während der gesamten Dauer des Projekts bei einer Schweizer Forschungsstätte im Sinne von Artikel 4 und 5 des FIFGExternal Link Icon angestellt;
    • Ihr Beschäftigungsgrad beträgt mindestens 50 % eines Vollzeitäquivalents (VZÄ);
    • Sie sind in der Lage, eigenverantwortlich Forschungsprojekte durchzuführen sowie die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden des Projekts zu führen;
    • Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum eingereichten Projekt und sind in der Lage, unabhängig und ohne Anweisung von Dritten zu arbeiten;
    • Sie verfügen über die erforderlichen Infrastrukturen für Ihre Forschungsarbeit.

    Wenn Sie ein Gesuch als Teil eines Konsortiums von maximal 3 Gesuchstellenden einreichen, gilt Folgendes:

    • Jedes Mitglied des Konsortiums muss die Voraussetzungen der Zulassung zur Gesuchstellung erfüllen;
    • Jedes Mitglied des Konsortiums muss in einer eigenen und unabhängigen Forschungsgruppe arbeiten;
    • Jedes Mitglied des Konsortiums ist persönlich verantwortlich für das Projekt.

    Hinweise

    • Falls Sie mit einem befristeten Vertrag angestellt sind: Lassen Sie sich eine Bestätigung darüber ausstellen, dass Ihr Institut Sie mindestens für die Dauer des Projekts beschäftigen wird;
    • Stellen Sie sicher, dass jedes Mitglied des Konsortiums die Zulassungsbedingungen erfüllt; wenn Sie nicht sicher sind, kontaktieren Sie bitte das BRIDGE Office;
    • Wenn Ihr Forschungsinstitut nicht unter Hochschulen auf mySNF auftaucht, kontaktieren Sie bitte das BRIDGE Office.
  • 2. Anforderungen im Hinblick auf das Projekt

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    • Ihr Projekt hat das Ziel, auf Grundlage Ihrer Forschungsergebnisse innovative Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln;
    • Ihr Projekt stützt sich auf Forschungsergebnisse, die einen Peer-Review-Prozess durchlaufen haben, in Form von Veröffentlichungen dokumentiert sind oder durch andere Forschungsarbeiten gestützt werden.

    Hinweise

    • Das Projekt muss ein ausgewogenes Verhältnis von wissenschaftlichem Teil und Umsetzungsteil ausweisen. Erarbeiten Sie sich eine klare Strategie dahingehend, wie Sie die Gesellschaft und/oder den Markt erreichen können.
    • Zu den Evaluationskriterien zählen das Engagement für nachhaltige Entwicklung und die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.

Diese Unterstützung bietet BRIDGE

  • Wir finanzieren Ihr Projekt während maximal 4 Jahren;
  • Die anrechenbaren Kosten dürfen pro gesuchstellender Person einen Maximalbetrag von CHF 850 000 für 4 Jahre nicht überschreiten;
  • Finanzierung der Löhne der Projektmitarbeitenden sowie aller Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt entstehen;
  • Nicht inbegriffen sind die Löhne der Gesuchstellenden. Nur Gesuchstellende, die an Fachhochschulen oder beim CSEM tätig sind, können unter bestimmten Bedingungen eine Lohnergänzung beantragen.

Von der Idee zum Entscheid (So bewerben Sie sich)

  • 1. Kriterien prüfen

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    Das Reglement enthält eine detaillierte Beschreibung der Kriterien und allgemeinen Bedingungen, die Ihr Projekt erfüllen muss.

    ReglementExternal Link Icon
    ChecklisteExternal Link Icon

    Hinweise

    • Lesen Sie die im ReglementExternal Link Icon beschriebenen Evaluationskriterien sorgfältig durch.
    • Das Förderangebot BRIDGE Proof of Concept unterstützt keine rein wissenschaftlichen Projekte. Denken Sie also daran, den Forschungsteil Ihres Projekts durch einen Umsetzungsteil zu ergänzen.
    • Zu den Evaluationskriterien zählen das Engagement für nachhaltige Entwicklung und die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.
  • 2. Absichtserklärung (Letter of Intent) einreichen

    Dropdown Icon
    • Damit eine Evaluation von Projekten im Rahmen des Förderangebots Discovery vorbereitet werden kann, müssen Sie zunächst eine Absichtserklärung (Letter of Intent) über die Website mysnf.chExternal Link Icon einreichen.
    • Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer Absichtserklärung eine Vorbedingung für das Einreichen eines vollständigen Projektantrags ist.

    ReglementExternal Link Icon

    Vorlage Letter of IntentExternal Link Icon

    Hinweise

    • Verwenden Sie für Ihre Absichtserklärung die zur Verfügung gestellte Vorlage;
    • Bei der Einreichung der Absichtserklärung müssen Sie noch kein definitives, jedoch ein allgemeines Budget für Ihr Projekt aufführen;
    • Die Absichtserklärung ist nicht Gegenstand einer Evaluation, sondern ermöglicht es dem BRIDGE Office einzuschätzen, ob das Gesuch die formellen Anforderungen erfüllt.
  • 3. Projektantrag einreichen

    Dropdown Icon

    Sie können Ihren Projektantrag über die Website mysnf.chExternal Link Icon einreichen. Bitte verwenden Sie hierfür die zur Verfügung gestellten Formulare und Vorlagen.

    ReglementExternal Link Icon
    ChecklisteExternal Link Icon
    Vorlage ProjektbeschriebExternal Link Icon

    Hinweis

  • 4. Erstprüfung

    Dropdown Icon

    Das BRIDGE Office überprüft auf Grundlage der offiziellen und im ReglementExternal Link Icon beschriebenen Kriterien die Zulässigkeit der eingereichten Dokumente und informiert nicht-beitragsberechtigte Gesuchstellende.

    Hinweis

    • Ihr Gesuch wird direkt nach der Eingabefrist offiziell geprüft. Da die Korrekturfrist zwei Tage beträgt, sollten Sie in den Tagen nach der Eingabefrist zur Verfügung stehen, um eventuelle Änderungen an Ihrem Projektantrag vornehmen zu können.
  • 5. Evaluation der Gesuche

    Dropdown Icon

    Das Evaluationsgremium begutachtet auf Grundlage der im ReglementExternal Link Icon beschriebenen Evaluationskriterien sowie unter Einbezug externer Fachmeinungen die eingereichten Gesuche und nimmt eine erste Auswahl vor.

    Hinweis

    • Haben Sie etwas Geduld. Wenn Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden, teilen wir Ihnen dies eine Woche vor dem Termin mit. Sollte Ihr Projekt nicht ausgewählt worden sein, informieren wir Sie ebenfalls. Bitte warten Sie, bis Sie ein Schreiben erhalten, bevor Sie das BRIDGE Office kontaktieren.
  • 6. Persönliche Präsentation

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    • Ist die Erstprüfung für Ihr Projekt positiv verlaufen, lädt sie das Evaluationsgremium zu einem persönlichen Gespräch ein.
    • In diesem Rahmen präsentieren Sie Ihr Projekt und beantworten die Fragen des Gremiums.

    Hinweise

    • Ihre Präsentation muss in einer klaren und auch für fachfremde Personen verständlichen Weise vorgetragen werden;
    • Erläutern Sie im Rahmen der Präsentation, wie Sie sich die Umsetzung Ihres Projekts vorstellen und welche Rollen die verschiedenen Partnerinnen und Partner während des Projekts haben;
    • Mit der Einladung zum persönlichen Gespräch erhalten Sie weitere Informationen dazu, welche Inhalte in Ihrer Präsentation zu berücksichtigen sind.
  • 7. Entscheid

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    • Das Evaluationsgremium legt dem Steering Committee seine Empfehlungen im Hinblick auf zu fördernde Projekte vor. Das Steering Committee entscheidet dann über die Förderung.
    • Wir teilen Ihnen den Entscheid schriftlich mit, in der Regel innerhalb von 7 Monaten nach Eingabe Ihres Projekts.

    Hinweise

    • Wenn Ihnen keine Förderung für Ihr Projekt angeboten wird, lesen Sie bitte den Entscheid sorgfältig durch und kontaktieren Sie bei Fragen das BRIDGE Office;
    • Ein abgelehntes Gesuch können Sie nach einer Überarbeitung einmal erneut einreichen.