Quantum Call 2025

Quantum Call 2025
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Für erfahrene Forschende

Ziel des BRIDGE Quantum Call 2025 ist es, die anwendungsorientierte Forschung und Innovation im Bereich Quantentechnologien in der Schweiz voranzutreiben. Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Forschende, die gemeinsam mit Partnern Forschungsergebnisse in die Praxis umsetzen wollen. Die Ausschreibung öffnet am 25.06.2025 und läuft bis am 16.09.2025.

Der BRIDGE Quantum Call wird als thematische Ausschreibung im Rahmen der Förderlinie BRIDGE Discovery durchgeführt. Grundlage und verbindlich für diesen Call sind die neuste Version des BRIDGE Discovery-Reglements sowie der BRIDGE Quantum- Ausschreibungstext und weitere relevante Unterlagen gemäss der Auflistung rechts unter «Dokumente».

Ziel und Umfang der Ausschreibung

Ziel der Ausschreibung ist es, anwendungsorientierte Projekte von qualifizierten Forschenden in den folgenden Themen zu unterstützen:

  • a) Quantenkommunikation
  • b) Quantencomputing
  • c) Quantensimulation
  • d) Quantensensorik und Quantenmetrologie

Darüber hinaus sind auch Gesuche in den folgenden Bereichen zugelassen, sofern sie zentral für neue Anwendungen oder Engineering-Technologien in einem der oben genannten Themen sind: Materialien für Quantengeräte, Hardware für Quantenkontrolle, Quantentheorie, Computerwissenschaften, Quantenethik.

Weitere Details finden Sie im Kapitel 1.1 des Ausschreibungstexts (PDF).

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • 1. Übersicht

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    • Sie reichen Ihr Projekt als Einzelperson oder als Mitglied eines kleinen Konsortiums von maximal 5 Gesuchstellenden ein;
    • Sie forschen an einer Schweizer Forschungsinstitution (Universität, Eidgenössische Technische Hochschule, Fachhochschule oder eine andere Schweizer Forschungsstätte) gemäss Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; Artikel 4 & Artikel 5External Link Icon);
    • Bei Gesuchen mit 3 bis 5 Gesuchstellenden und unter gewissen Bedingungen kann ein/e Gesuchstellende/r an einer Hochschul-Forschungsstätte im Ausland tätig sein;
    • Sie verfügen über die erforderlichen Kompetenzen, um ein Forschungsprojekt mit klarer Anwendungsorientierung eigenständig zu leiten;
    • Sie können darlegen, dass Sie über die erforderliche Forschungsinfrastruktur verfügen bzw. wie Sie Zugang dazu erlangen werden.
  • 2. Anforderungen an die Gesuchstellenden

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    • Sie sind während der gesamten Dauer des Projekts bei einer Schweizer Forschungsstätte im Sinne von Artikel 4 und 5 des FIFGExternal Link Icon angestellt;
    • Ihr Beschäftigungsgrad beträgt mindestens 50% eines Vollzeitäquivalents (VZÄ);
    • Sie sind in der Lage, eigenverantwortlich Forschungsprojekte mit klarer Anwendungsorientierung durchzuführen sowie die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden des Projekts zu führen;
    • Sie leisten einen substantiellen Beitrag an die beantragten Projektarbeiten und sind in der Lage, unabhängig und ohne Anweisung von Dritten zu arbeiten;
    • Sie verfügen über die erforderlichen Infrastrukturen für Ihre Forschungsarbeit bzw. können darlegen, wie Sie Zugang dazu erlangen werden.

    Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Quantentechnologien ist wichtig und wird gefördert. Wenn Sie ein Gesuch als Teil eines Konsortiums (maximal 5 Gesuchstellende) einreichen, gilt Folgendes:

    • Jedes Mitglied des Konsortiums muss die Voraussetzungen der Zulassung zur Gesuchstellung gemäss BRIDGE Discovery Reglement und BRIDGE Quantum Ausschreibungstext erfüllen;
    • Jedes Mitglied des Konsortiums muss in einer eigenen und unabhängigen Forschungsgruppe arbeiten;
    • Jedes Mitglied des Konsortiums ist persönlich verantwortlich für das Projekt.

    Ausserdem müssen Sie eine Person als Projektverantwortliche/r bezeichnen, die das Projekt koordiniert und alle Gesuchstellenden gegenüber dem BRIDGE Office rechtsgültig vertritt.

    Für Konsortien mit 3-5 Gesuchstellenden kann ein/e qualifizierte/r Forscher/in aus einer Hochschul-Forschungsstätte im Ausland Teil des Konsortiums sein. Die genauen Bedingungen finden Sie in Kapitel 2.3 des Ausschreibungstexts (PDF).

    Hinweise

    • Falls Sie mit einem befristeten Vertrag angestellt sind: Lassen Sie sich eine Bestätigung darüber ausstellen, dass Ihr Institut Sie mindestens für die Dauer des Projekts beschäftigen wird;
    • Stellen Sie sicher, dass jedes Mitglied des Konsortiums die Zulassungsbedingungen erfüllt; wenn Sie nicht sicher sind, kontaktieren Sie bitte das BRIDGE Office;
    • Wenn Ihr Forschungsinstitut nicht unter Hochschulen auf mySNF auftaucht, kontaktieren Sie bitte das BRIDGE Office.
  • 3. Anforderungen im Hinblick auf das Projekt

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    • Ihr Projekt hat das Ziel, auf Grundlage Ihrer Forschungsergebnisse innovative Anwendungen im Bereich der Quantentechnologien zu entwickeln;
    • Im Projekt müssen konkrete technologische Fortschritte und spezifische Innovationspfade im Bereich der Quantentechnologien aufgezeigt werden, welche für die Schweizer Industrie relevant sind;
    • Ihr Projekt stützt sich auf Forschungsergebnisse, die einen Peer-Review-Prozess durchlaufen haben, in Form von Veröffentlichungen dokumentiert sind oder durch andere Forschungsarbeiten gestützt werden.

    Hinweise

    • Das Projekt muss ein ausgewogenes Verhältnis von wissenschaftlichem Teil und Umsetzungsteil ausweisen. Es werden keine rein wissenschaftlichen Projekte unterstützt.
    • Das Hauptziel des Projekts muss darin bestehen, das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen umzusetzen und damit einen wirtschaftlichen und/oder gesellschaftlichen Nutzen zu schaffen. Erarbeiten Sie sich eine klare Strategie dahingehend, wie Sie den Markt und/oder die Gesellschaft erreichen können.

Wer kann in das Projekt involviert werden?

  • Projektpartner sind Forschende, die durch ihre Zusammenarbeit zum Projekt beitragen, ohne für das Gesamtprojekt verantwortlich zu sein. Ihr Beitrag muss im Projektplan dokumentiert werden.
  • Umsetzungspartner (z.B. Industriepartner) können einen wichtigen Beitrag zum Projekt leisten, typischerweise mit nicht-forschungsbezogenen Aufgaben, mit branchenspezifischem Know-how oder dem Zugang zu Infrastruktur. Ihr Beitrag muss im Projektplan dokumentiert werden.

Welche Unterstützung bietet BRIDGE?

  • 1. Beitragsdauer

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    Ihr Projekt wird während maximal 4 Jahren finanziert.

  • 2. Anrechenbare Kosten und Maximalbetrag

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    Die anrechenbaren Kosten dürfen pro Gesuchsteller/in einen Maximalbetrag von CHF 850,000 für 4 Jahre nicht überschreiten:

    • Bei Projekten mit einer kürzeren Dauer als 4 Jahre reduziert sich der Maximalbetrag proportional;
    • Bei Konsortien mit 4-5 Gesuchstellenden bleibt der Maximalbetrag derselbe wie für 3 Gesuchstellende, nämlich CHF 2,55 Mio. für 4 Jahre.

    Anrechenbare Projektkosten können bis zum Höchstbetrag abgedeckt werden:

    • Personalkosten wie Finanzierung der Löhne der Projektmitarbeitenden;
    • Sachkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts stehen.

    Kosten für Infrastruktur, die zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind, können bis maximal 40 Prozent des Gesamtbudgets des Projekts übernommen werden. Die genauen Bedingungen finden Sie im Kapitel 3.2 des Ausschreibungstexts (PDF);

    Kosten für die Löhne der Gesuchstellenden sind nicht anrechenbar. Nur Gesuchstellende, die an Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen oder beim CSEM tätig sind, können unter bestimmten Bedingungen eine Lohnergänzung beantragen;

    Lohnkosten von Projekt- und Umsetzungspartnern sind nicht anrechenbar.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

  • 1. Kriterien prüfen

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    Das Reglement und der Ausschreibungstext enthalten eine detaillierte Beschreibung der Kriterien und allgemeinen Bedingungen, die Ihr Projekt erfüllen muss.

    Hinweise

    • Lesen Sie die im Ausschreibungstext (PDF) Kap. 4.3 beschriebenen Evaluationskriterien sorgfältig durch.
    • Der Einbezug von wichtigen Partnern für die Umsetzung und praktische Anwendung, insbesondere von Partnern aus der Industrie, wirken sich positiv aus.
    • Kooperationen zwischen Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Forschungsinstituten, Fachhochschulen (FH) und Pädagogischen Hochschulen (PH) wirken sich im Evaluationsprozess ebenfalls positiv aus.
  • 2. Projektantrag einreichen

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    Sie können Ihren Projektantrag über die Website mysnf.chExternal Link Icon einreichen. Bitte verwenden Sie hierfür die zur Verfügung gestellten Formulare und Vorlagen.

    Hinweise

    • Stellen Sie sicher, dass das beantragte Budget nur die im Reglement (PDF) und im Ausschreibungstext (PDF) als zulässig beschriebenen Kosten enthält.
    • Für Kostenpositionen ≥ CHF 50,000 sind entsprechende Nachweise beizulegen (z.B. aktuelle Offerten, mit Annahmen unterlegte Kostenberechnung oder aktuelle Preislisten).
  • 3. Erstprüfung

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    Das BRIDGE Office überprüft auf Grundlage der offiziellen und im Reglement (PDF) sowie im Ausschreibungstext (PDF) beschriebenen Kriterien die Zulässigkeit der eingereichten Dokumente und informiert nicht-beitragsberechtigte Gesuchstellende.

    Hinweis

    • Ihr Gesuch wird direkt nach der Eingabefrist formal geprüft. Sie sollten in den Tagen nach der Eingabefrist zur Verfügung stehen, um eventuelle Änderungen an Ihrem Projektantrag vornehmen zu können.
  • 4. Evaluation der Gesuche

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    Das Evaluationspanel beurteilt auf Grundlage der im Ausschreibungstext (PDF) beschriebenen Evaluationskriterien sowie unter Einbezug externer Fachmeinungen die eingereichten Gesuche und nimmt eine erste Auswahl vor.

    Hinweis

    • Haben Sie etwas Geduld. Wenn Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden, teilen wir Ihnen dies eine Woche vor dem Termin mit. Sollte Ihr Projekt nicht berücksichtigt worden sein, informieren wir Sie ebenfalls. Bitte warten Sie, bis Sie ein Schreiben erhalten, bevor Sie das BRIDGE Office kontaktieren.
  • 5. Persönliche Präsentation

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    • Ist die Erstprüfung für Ihr Projekt positiv verlaufen, lädt das Evaluationspanel Sie zu einer Präsentation ein.
    • In diesem Rahmen präsentieren Sie Ihr Projekt persönlich und beantworten die Fragen des Panels.

    Hinweise

    • Ihre Präsentation muss in einer klaren und verständlichen Weise vorgetragen werden;
    • Erläutern Sie im Rahmen der Präsentation, wie Sie die Umsetzung Ihres Projekts planen und welche Rollen die verschiedenen Partner während des Projekts haben;
    • Mit der Einladung erhalten Sie weitere Informationen, welche Inhalte in Ihrer Präsentation zu berücksichtigen sind.
  • 6. Entscheid

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    • Das Evaluationspanel legt dem Steering Committee seine Empfehlungen im Hinblick auf zu fördernde Projekte vor. Das Steering Committee entscheidet dann über die Förderung.
    • Wir teilen Ihnen den Entscheid schriftlich mit, in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Eingabe Ihres Projekts.

    Hinweise

    • Wenn Ihr Projekt nicht bewilligt wird, lesen Sie bitte den Entscheid sorgfältig durch und kontaktieren Sie bei Fragen das BRIDGE Office;
    • Ein abgelehntes Gesuch können Sie nach einer Überarbeitung einmal erneut bei einer regulären BRIDGE Discovery Ausschreibung einreichen, sofern die Anforderungen dieser regulären Ausschreibung erfüllt sind.